Caline

† 18. Juni 2007
von einem Jäger erschossen, womöglich auf dem eigenen Grundstück

Barbouille

† 14. April 2008
von einem Jäger erschossen

Jagdszenen in Niederbayern

Offener Brief an Frau Angela Merkel, Herrn Horst Köhler, Herrn Horst Seehofer, Herrn Helmut Brunner und andere Politiker sowie Tierfreunde und Jäger, insbesondere solche in den Gemeinden Haarbach, Egglham, Beutelsbach und Bad Griesbach (Niederbayern)

NS-Gesetz – tagtäglich im Jahr 2008 in Deutschland angewandt

Im Jahr 1934 verabschiedete das Nazi-Regime ein Jagdgesetz. Dieses Gesetz wurde von der Bundesrepublik fast unverändert übernommen und gilt heute noch. Unter den haarsträubenden Bestimmungen gehören insbesondere:

Deutschland 2008: mutwilliges Töten von Haustieren ganz legal

Liebe Tierfreunde, können Sie sich vorstellen, dass Ihr eigener Hund oder Ihre eigene Katze mutwillig auf Ihrem eigenem Grundstück erschossen wird? In Deutschland ist dies kein Problem und ganz legal... solange der Täter ein Jäger ist. So regelt das Bayerische Jagdgesetz den o.g. „Schutz des Wildes“ ganz im Sinne des ursprünglichen Gesetzgebers:

Art 42, Bayerisches Jagdgesetz: „Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, (...) wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. (...)“

Also: haben Sie ein Grundstück, das 300 Meter von Ihrem Haus entfernt ist (auf dem Land keine Seltenheit), so dürfen Ihre eigenen Katzen vor Ihren Augen auf Ihrem eigenen Grundstück erschossen werden!

Mit anderen Worten: Haustiere, und insbesondere Katzen, sind in Deutschland unwertes Leben. Dies wohlgemerkt nicht im Deutschland des Jahres 1933, sondern in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 – in einem Land, das sich mit einem Tierschutzgesetz schmückt.

Katzenparadies? Von wegen.

Tatort Oberthambach, ein kleiner Weiler in Niederbayern. Anscheinend ein Paradies für Katzen: Wiesen und Wälder vor der Tür, weit und breit keine Schnellstrassen, die für Katzen gefährlich sein können, sondern Kieswege mit Schlaglöchern, auf denen Autos höchstens 40 km/h fahren. Hier haben Tierfänger keine Chance, denn sie würden sofort auffallen.

Nichtsdestotrotz: von einer achtköpfigen Katzenfamilie sind innerhalb von 2 ½ Jahren sechs Katzen spurlos verschwunden und eine schwer verletzt worden. Dank all den PolitikerInnen, die seit Jahrzehnten das Nazi-Jagdgesetz nie in Frage gestellt haben bzw. es verteidigen, und Jägern, die es anwenden und auch mal darüber hinaus gehen.

Praktische Anwendung des Bayerischen Jagdgesetzes am Beispiel einer Katzenfamilie

Die folgende Indizienkette lässt kaum noch Zweifel darüber, dass alle sechs verschwundenen Katzen Opfer von schiesswütigen Jägern wurden:

Chatouille

Das Ergebnis des „Suchauftrags“ des Herrn Doktor.

  1. Indiz Nr. 1: In den meisten Fällen können sich die Katzenhalter erinnern, einen Schuss in der Nähe gehört zu haben, nachdem die vermisste Katze zum letzten Mal gesehen wurde.
  2. Indiz Nr. 2: Das spurlose Verschwinden der Katzen beginnt kurz nachdem ein neuer Jagdpächter das betreffende Jagdrevier übernimmt und ein Orthopäde aus Bad Griesbach sich als Jäger in Oberthambach herumtreibt.
  3. Indiz Nr. 3: Angeblich auf der Suche nach wildernden Hunden lässt der o.g. Arzt und Jäger Dr. R. im März 2008 seinen Hund in Oberthambach frei laufen, während er Hunderte Meter davon entfernt in seinem Auto sitzt. Der Hund wildert auf fremder Terrasse, zerreißt fast eine Katze der einst achtköpfigen Familie und verletzt die Frau, die ihre Katze aus dem Maul des Hundes befreit. Ob es dem Herrn Doktor Leid tut? Fehlanzeige! Bis heute keine Spur von Entschuldigung. Statt dessen startet der Jagdpächter und Freund von Dr. R. einen Kleinkrieg gegen die Oberthambacher Tierfreunde.
  4. Indiz Nr. 4: Kurze Zeit danach verschwindet die sechste Katze der einst achtköpfigen Katzenfamilie. In diesem Fall wurde aber nicht nur der Schuss gehört, sondern der Jäger beobachtet, als er die Katze mutwillig erschoss. Vergeltung für die Anzeige gegen Dr. R.? Tat eines Psychopathen, der seine Befriedigung darin findet, Katzen zu erschießen? Egal, dieser Katzenmord ist dank Nazi-Gesetz völlig legal, denn die Katze war mehr als 300 Meter von einem bewohnten Haus entfernt und den Jägern und deren Lust am Töten somit straffrei ausgeliefert.

Täglich über 1.000 Katzen und 100 Hunde Opfer eines wertlosen Amtseides

Nach Angaben von Tierschutzverbänden werden jährlich 400.000 Katzen und 40.000 Hunde von Jägern erschossen, d.h. über 1.000 Katzen und über 100 Hunde am Tag! Dabei handelt es sich keineswegs um herrenlose Tiere. Sofern es überhaupt noch wild lebende Katzen gibt, jagen diese in der Nacht und werden von den Jägern nicht erwischt. Katzen, die tagsüber „jagen“ oder vielmehr spazieren gehen, sind Haustiere, die gepflegt, gefüttert und geliebt sind.

Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Abgeordnete, Sie haben zwar keinen Eid geleistet, dass Sie für das Wohl der Tiere handeln werden, aber sehr wohl den Eid, dass Sie Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen werden. Die o.g. Zahl bedeutet nämlich, dass jeden Tag mehreren Hunderten von Menschen das geliebte Haustier auf grausamer Weise weggenommen wird. Tagelang, wochenlang, mitunter sogar monate- und jahrelang suchen diese Menschen nach ihrem geliebten Freund, hoffen ihn wiederzufinden, geben teure Suchanzeigen auf. Dabei ist der Hund oder die Katze längst zerlegt und als Köder für Füchse benutzt worden. Wenn diese Menschen wissen oder auch nur ahnen, dass ein Jäger Schuld am Verschwinden des geliebten Haustiers ist, leben sie von nun an in ständiger Angst, wann der nächste Hausgenosse willkürlich erschossen wird. Dabei ist ein Haustier für ältere, einsame Menschen enorm wichtig und oft der einzige und letzte Freund im Leben.

Sehr geehrte Frau Merkel, sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, sehr geehrte Abgeordnete, entspricht dieser Zustand dem Eid, den Sie geleistet haben?

Stolzes Geständnis mancher Jäger

Die meisten Jäger bestreiten, dass sie Haustiere abschießen, obwohl sie es tun. Nicht so Jäger S. aus Tillbach (Gem. Beutelsbach) und Jagdpächter G. aus Martinstödling (Gem. Egglham), die sogar stolz darauf sind. „Die Katzen sollen eben zu Hause bleiben, wenn sie nicht erschossen werden wollen“, so Jäger S. Wie wär’s, wenn die Jäger zu Hause blieben? Und Jagdpächter G. behauptet sogar, er MUSS laut Bayerisches Jagdgesetz jede Katze erschießen, die mehr als 300 Meter von einem bewohnten Haus entfernt ist. Den feinen Unterschied zwischen DARF und MUSS zu begreifen, dazu ist Herr G. offenbar nicht fähig.

Herr B. aus Rauschöd ist der „Jagdvorsteher“ des Jagdreviers Haarbach, dessen Funktion es ist, die Grundstückseigentümer gegenüber den Jägern zu vertreten, und zwar auch solche, die sich für das sinnlose Töten von Wild- und Haustieren nicht begeistern können. Das ist die Theorie. In der Praxis verteidigt Herr B. vorbehaltlos die Jäger und den Katzenabschuss, indem er – wie Jäger S. – vollen Ernstes argumentiert, dass eine Katze „ja einen jungen Hasen erwischen könnte...“.

Da ist es natürlich dringend notwendig vorzubeugen und gleich alle Katzen zu erschießen. Ganz in der Tradition des Nazi-Regimes wird sozusagen Vorbeugetod gegen alle Katzen verhängt, die einen jungen Hasen oder Fasan erwischen könnten .

Reichsjägermeister Göring wäre stolz auf solche Fans seines Gesetzes.

Nebenbei: Herr B. gibt zu, dass die Katzen, die man bei ihm sieht, den Hof nicht verlassen.

Nach seinen Worten sind die anderen, die auch mal in den Wald gingen, „nicht mehr da“.

Lügen haben kurze Beine

In Bayern hat jeder Jagdpächter eine ganz einfache Möglichkeit zu verhindern, dass in seinem Revier Haustiere brutal ermordet werden. Denn in den Jagderlaubnis-Scheinen, die der Pächter seinen Jägern ausstellt, kann er den Hunden- und Katzenabschuss erlauben, oder eben nicht. Den Hunden- und Katzenabschuss wollen die beiden Pächter des Reviers Haarbach II auf keinen Fall verbieten. Sie beteuern aber, dass weder sie selbst noch ihre Jäger Haustiere abschießen. Sehr glaubwürdig.

Bewaffnete Unbekannte auf dem eigenen Grundstück

Die Jagderlaubnis-Scheine oder eine Kopie davon will Jagdpächter H. selbst den Grundstückeigentümern seines Reviers „aus Datenschutzgründen“ nicht zeigen, denn – stellen Sie sich vor! – darin ist das Geburtsdatum des Jägers eingetragen!! Diese Weigerung führt zu der haarsträubenden Situation, dass die Grundstückseigentümer dulden müssen, dass ihr Grund gegen ihren Willen bejagt wird, und dabei nicht einmal wissen, wer sich auf ihrem Grund mit einer Waffe herumtreiben darf und welche Befugnisse diese Unbekannten haben!

Die moderne Jagd – eine perverse Falle für unschuldige Tiere

Dass der Mensch früher jagen musste, um sich zu ernähren, ist bekannt. Und Geschichten von Jägern, die kilometerweit durch Wälder und Dickicht pirschen, um Wild aufzuspüren, kennt auch jeder. Das war einmal. Heutzutage fährt der Jäger mit dem Auto bis zum Waldrand, steigt in seinen Hochsitz und macht es sich bequem auf einer weich gepolsterten Sitzbank. Nun kann das „Jagen“ beginnen, d.h. abwarten, dass Rehe aus dem Wald herauskommen, um sich zur Futterstelle zu begeben, die der Jäger in der Nähe eingerichtet hat. Dann stützt der Jäger sein Gewehr auf den Fensterrahmen des Hochsitzes (frei schießen können moderne Jäger offenbar nicht mehr) und erschießt die unschuldigen Tiere. Welche Tapferkeit! An Perversität kaum zu überbieten.

Warum werden Rehe so gnadenlos abgeschossen?

Weil Forst- und Landwirte, Politiker und Beamten glauben, die Selbstregulierungsmechanismen der Natur durch Abschussquoten ersetzen zu müssen. Und wenn die Reh- oder Wildschweinpopulation wirklich zu groß sein sollte, warum nicht die selbe Methode wie bei den Tauben anwenden und die Antibaby-Pille ins Futter mischen? Dabei geht die größte Gefahr für junge Bäume nicht einmal von Rehen aus, denn üblicherweise werden Bepflanzungen durch einen Zaun geschützt. Das weit größere Problem sind – man höre und staune – Mäuse. Diese nagen am dünnen Stamm der jungen Bäume herum, bis diese „durchgesägt“ sind. Dagegen wären Katzen ein wirksames, einfaches und billiges Mittel. Aber gerade im Wald werden sie radikal abgeschossen. Jäger- und Beamtenlogik.

Mirador

Ganz schön blöd: Hochsitz ohne Leiter

Der unheimliche Leiterdieb...

Nach der Anzeige gegen Jäger Dr. R. registrierten die Oberthambacher Tierfreunde eine massive Präsenz des Jagdpächters H. Dank der heutigen Politiker sind Recht und Gesetz voll auf Seiten der Jäger. Keine Chance für Tierfreunde. So kamen die Katzenhalter auf die Idee, den Heiligen Hubertus anzurufen und für ihn eine Kerze anzuzünden, damit er den Jagdpächter zur Vernunft bringt.

Dieser Wunsch wurde zwar nicht erfüllt, aber siehe da! Am nächsten Tag war die Leiter des Hochsitzes abgesägt und der Unbekannte „spurlos damit verschwunden“ (O-Ton PNP).

Trotz Grossaufgebot der Polizei (gemessen an den Oberthambacher Verhältnissen) verschwanden in den folgenden Tagen weitere Leitern von umliegenden Hochsitzen. Schließlich brachte der Jagdpächter seinen für gefährdet erachteten Hochsitz in Sicherheit, denn „danach würde man ihm die Scheiben einschlagen und dann den Hochsitz ganz abbrennen“, so die Befürchtung des Jagdpächters H. Ob Hubertus so weit gegangen wäre?

... trotz Überwachung ...

Seltsamerweise fährt Jagdpächter H. mit dem Auto immer wieder am ehemaligen Platz seines Hochsitzes vorbei. Oft mehrmals am Tag. Ganz langsam. Immer wieder parkt er in der Nähe und bleibt bis zu einer halben Stunde. still in seinem Auto sitzen. Ob er dabei eine Träne vergießt? Oder ein Gebet (zu Hubertus?) spricht, damit der unheimliche Leiterdieb plötzlich über den Weg huscht, mit einer Leiter unter’m Arm?

Camera

Die tolle Falle der sechs Haarbacher Jägerlein

... nach wie vor flüchtig

Da diese Methode offenbar nicht fruchtete, beschloss die Jägerschaft Haarbach II ganz raffiniert vorzugehen. Am 9. August 2008, großer, auffälliger Auftritt der ziemlich kompletten Jägermannschaft Haarbach II: 4 Autos, ein Dutzend geschafftlhuberische Jägerlein (es fehlte nur noch der Pfarrer), um einen maroden, wackligen Hochsitz aufzustellen... und – ausgerichtet auf den Hochsitz, in einem Baum „versteckt“ – ein „Überwachungsgerät“! Ganz raffiniert gedacht: der Leiterdieb sollte mitbekommen, dass eine neue Leiter zu holen wäre, daher der auffällige Auftritt. Aber weil die Leiter ein Köder war und von dem Leiterdieb ja gestohlen würde, durfte sie nicht viel kosten, daher der alte, marode Hochsitz.

Aber die fleißigen Jägerlein haben doch an eins nicht gedacht: dass der Leiterdieb inzwischen vielleicht genug Leitern hat und vor allem keine brüchige braucht! Auf jeden Fall sind die kriminalistischen Versuche der Jägerschaft Haarbach II kläglich gescheitert und der Leiterdieb läuft immer noch frei herum...

In Bayern ist ein Spaziergang eine Ordnungswidrigkeit

Wenn es einem Jäger nicht reicht, Katzen ab 300 Meter Entfernung eines Hauses abzuschießen, riskiert er nicht viel, wenn er innerhalb dieser Grenze auf eine Katze schießt. Das Jagdgesetz und die ausführende Jagdbehörde sorgen nämlich dafür, dass dies nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die in den meisten Fällen eingestellt wird.

Jagdgesetz und Jagdbehörde sorgen allerdings auch dafür, dass ein Spaziergang ebenso eine Ordnungswidrigkeit sein kann wie der o.g. Schuss auf eine friedliche Katze.

Wehe, wenn Sie sich als Spaziergänger auch nur laut unterhalten, gar lachen, oder etwa in die Hände klatschen, um eine lästige Mücke zu erschlagen, oder wenn ein dringendes Bedürfnis Sie dazu bringt, die Wege zu verlassen! Denn all diese harmlosen Handlungen können von Jägern bzw. von der Jagdbehörde zur Jagdstörung umgemünzt werden. Auch dazu hat das Nazi-Gesetz einen Paragraphen parat (§ 56, Bayerisches Jagdgesetz).

Beim Landratsamt Passau geht man sogar noch ein Stück weiter: derzeit ist dort ein Fall anhängig, in dem einer Frau vorgeworfen wird, mindestens 17 mal die Jagd gestört zu haben. Dabei besteht nachweislich in mindestens 13 Fällen die Ordnungswidrigkeit darin, dass diese Dame entweder auf öffentlicher Strasse oder auf ihrem eigenem Grundstück spazieren ging...

Schützenhilfe von (un)erwarteter Seite

Die o.g. Katzenfamilie ist nur ein Beispiel. Auch andere Bewohner des Jagdreviers Haarbach II, die weit weg von vielbefahrenen Strassen, aber nah am Wald wohnen, vermissen Katzen. Wie zum Beispiel eine Familie, die ebenfalls mehrere Katzen auf mysteriöser Weise verlor. Die Möglichkeit, dass – so wie im o.g. Fall – ein Jäger dahinter stecken könnte, will sie aber gar nicht in Betracht ziehen, denn „das gute Verhältnis zu dem Herrn Nachbarn soll nicht belastet werden“... Lieber weitere unschuldige Hunde und Katzen opfern. Für das Verschwinden ihrer eigenen Katzen sowie derer aus Oberthambach haben diese selbsternannten Tierfreunde auch eine Erklärung parat: diese Katzen waren allesamt so doof, dass sie bei minimalem Verkehr und minimaler Geschwindigkeit von Autos „erwischt“ wurden. Aber keine wurde dabei getötet - sonst hätte man sie ja gefunden. Alle waren jedoch wiederum so schwer verletzt, dass sie sich nicht mehr nach Hause schleppen konnten und sich deshalb in einem Graben zum Sterben verkrochen. Und dies bei allen Katzen, die im Revier Haarbach II in den letzten Jahren verschwanden!! Jäger können sich bei Tierfreunden dieser Art für diese – im wahrsten Sinne des Wortes – Schützenhilfe herzlich bedanken!

Weniger überraschend dagegen ist die Schützenhilfe seitens der PNP. Über den Ausflug des Jagdhundes von Dr. R. auf einer fremden Terrasse wollte sie nicht berichten, die gestohlene Leiter eines Jägers war ihr dagegen eine Meldung wert. Warum die Polizei Bad Griesbach das Ereignis mit dem Hund des Dr. R. trotz schriftlicher Anzeige der Geschädigten und gleichlautender Aussage eines unabhängigen Zeugen gegenüber der Presse nicht bestätigen wollte, dagegen im Falle der verschwundenen Leiter mit Hilfe der Presse nach einem Zeugen suchte, darf man sich fragen.

Tierschutzgesetz für die Einen, Nazi-Gesetz für die Anderen

In etlichen Ländern der Welt wird das willkürliche Töten eines Haustiers unter Strafe gestellt, auch in Deutschland. Hierzulande gibt es allerdings Menschen, die legal gegen das Gesetz verstoßen dürfen!

Laut § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer „ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“.

Aber wenn der Mörder ein Jäger ist, gilt nicht das Tierschutzgesetz, sondern das Nazi-Gesetz. Im Gegensatz zu Millionen von Menschen, die als vernünftig gelten, sehen Gesetzgeber und Richter der Bundesrepublik Deutschland einen „vernünftigen Grund“ darin, eine Katze zu töten, weil sie 300 Meter von einem bewohnten Haus entfernt ist.

Bei einer solchen Vernunft brauchen Politiker und Richter sich nicht zu wundern, dass kaum ein Mensch sie noch ernst nimmt.

Herr Seehofer, Sie haben als Landwirtschaftsminister die von Ihrer Vorgängerin Künast angestoßene Novellierung des Jagdgesetzes mit dem Argument abgelehnt, dass sonst „die Jäger zu Gejagten“ würden. Ist Ihnen bewusst, dass Sie damit das alltägliche Töten von Haustieren kräftig unterstützen? Außerdem: wissen Sie nicht, dass in ganz Deutschland die Jäger immer verhasster werden und teilweise bereits „Gejagte“ sind, weil immer mehr Menschen zur Selbsthilfe greifen und – zum Teil mit Gewalt – gegen Jäger und deren Einrichtungen vorgehen?

Herr Woidke (SPD), Sie haben vor zwei Jahren die Arbeit der Brandenburger Jäger als „Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit“ hervorgehoben. Wissen Sie eigentlich, was Sie sagen?

Deutschland = Barbarenland

Menschen im Ausland sind bestürzt, wenn sie davon hören. Deshalb wir dieser offene Brief übersetzt und im Ausland veröffentlicht.

Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit à la Kohl, Schröder u. Merkel

Die beschämenden, noch bestehenden Nazi-Gesetze abzuschaffen bzw. zu ändern, daran hat die jetzige Regierung kein Interesse – wie auch alle deutschen Regierungen seit über 50 Jahren. Und dann wundern Sie sich, Frau Merkel, dass Sie von ausländischen Regierungschefs in die Nähe von Hitler gerückt werden?

Außerdem tragen Sie dazu bei, dass die Gesellschaft immer krimineller wird. Wie sollen Kinder lernen, Leben zu achten, wenn ihnen vor Augen geführt wird, dass Lebewesen aus Spaß am Töten brutal umgebracht werden dürfen?

In Bayern gehen nicht nur die Uhren, sondern auch die Gerichte anders

Die Klage von zwei Grundstückseigentümern, die sich gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke richtete, wurde am 14. November 2008 vom Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen. Nicht wirklich überraschend.

Ziemlich unglaublich dagegen ist die Tatsache, dass zwei von den drei Richtern Jäger sind , obwohl rein rechnerisch nur jeder 250. Richter Jäger sein dürfte! Der entsprechende Befangenheitsantrag wurde abgewiesen. Passt ganz gut zum Nazi-Jagdgesetz, oder?

Die Begründung des Urteils ist nicht minder unglaublich: die Aufhebung der Zwangsbejagung privater Grundstücke wäre für das Klima enorm schädlich, weil das (auf wenigen Grundstücken) nicht mehr bejagte Wild alle Wälder Deutschlands vernichten würde! Jäger als Klimaretter – man muss nur fest dran glauben.

Der Widerstand geht weiter

Auch wenn alle Jäger unschuldige Tiere töten (das ist schlimm genug), gibt es immerhin solche, die das Nazi-Gesetz nicht voll anwenden und keine Haustiere erschießen. Wenn solche Jäger und insbesondere Jagdpächter, die ihren Jägern den Hunde- und Katzenabschuss verbieten, sich durch diesen Brief verunglimpft fühlen, dann haben sie es in der Hand, dies zu ändern. Sie können die Haustier-Jäger am besten zur Rede stellen und auf sie einwirken!

Herr Brunner, Sie haben am 20. November 2008 in der Fernsehsendung „quer“ mit armseligen Argumenten versucht, das Nazi-Gesetz und insbesondere die Zwangsbejagung privater Grundstücke zu verteidigen. Sie schlagen sich somit auf die Seite von kranken Menschen, die in ihrer Freizeit nichts Besseres wissen, als Tiere zu töten. Vergeblich, denn immer mehr Menschen wehren sich dagegen und werden auch Recht bekommen. So wie eine ähnliche Regelung in Frankreich und Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits kassiert wurde, wird Deutschland (und auch Bayern!) die Zwangsbejagung privater Grundstücke abschaffen müssen.

Infos unter: www.zwangsbejagung-ade.de

Die Oberthambacher Katzenfreunde wehren sich ihrerseits gegen den vom Jagdpächter H. begonnenen Kleinkrieg und werden sich nie das Recht nehmen lassen,

  1. das Leben ihrer Haustiere zu schützen;
  2. spazieren zu gehen.

Sie werden außerdem alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen das beschämende Nazi-Jagdgesetz gerichtlich vorzugehen. Gleichgesinnte können sich gern bei der BI Haarbacher Trommel melden.

Kleiner Zipfel = Freude am Töten?

Wissenschaftler der Diminutive Male Genitalia Disorder Research Organization fanden heraus, dass eine Anomalie des 21. Chromosoms schlüssig mit zwei Merkmalen in Verbindung gebracht werden kann: einem unnormal kleinen männlichen Fortpflanzungsorgan und der Fähigkeit, am Töten Freude zu finden.

„Diese Ergebnisse bestätigen, was wir schon seit langem meinten: Jäger können größenmäßig einfach nicht mithalten”, so der 2. Vorsitzende Harald Ullmann der österreichischen Tierrechtsorganisation PETA. “Sie versuchen ganz offensichtlich auszugleichen, dass sie im Schlafzimmer keine Treffer landen, indem sie kleine Tiere im Wald wegpusten.”

„Jagd ist doch immer eine Form von Krieg“

(Johann Wolfgang von Goethe)

Bürgerinitiative Haarbacher Trommel*, Oberthambach 13, 94542 Haarbach, Tel. 08543/91 99 00

Webseite: www.haarbacher-trommel.de

E-Mail: kontakt@haarbacher-trommel.de

V.i.S.P: Werner Ernst, Oberthambach 13, 94542 Haarbach

* Die Bürgerinitiative Haarbacher Trommel macht Missstände vor allem aus der Haarbacher Region bekannt und veröffentlicht Infos, die weder im Haarbacher Gemeindeblatt noch in der Passauer Neuen Presse zu finden sind. Jeder, der mitmachen will, ist willkommen.

Vervielfältigung, Veröffentlichung und Weitergabe erwünscht!

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